Der Verein für interkulturelle Plattform e.V.

Der Verein für interkulturelle Plattform e.V. wurde Februar 2011 von ehrenamtlichen Mitgliedern in Bottrop gegründet. Wir wollen Kunst und Kultur durch Ausstellungen, gemeinsame Sitzungen, Musik- und Theateraufführungen stärken, weil dies das Spektrum zum besseren Weltverständnis erweitert.

Durch Seminare versuchen wir einen Einblick in die Vielseitigkeit der diversen Kulturen zu verschaffen, indem wir Referenten einladen, die ein differenziertes Verständnis der Kultur erläutern.

In Diskussionsrunden werden soziale Probleme nicht nur angesprochen sondern auch Lösungsansätze definiert. Dazu werden Gäste aus diversen Kulturkreisen eingeladen. Wir sind davon überzeugt, dass beispielsweise Erziehungsprobleme und des Gleichen ein Thema für Eltern mit und ohne Migrationshintergrund darstellt.

Weiterhin bieten wir abwechslungsreiche Kurse an, in denen sich unsere Teilnehmer zugleich über unterschiedliche Kulturen, Sitten, Gebräuche und moralischen Vorstellungen und Traditionen austauschen können. Diese Möglichkeit sowie die gemeinsame Teilnahme zu besonderen Anlässen, wie Fest- und Feiertage, bietet den Vorteil, dass Menschen unterschiedlicher Kulturen und Ethnien näher zueinander kommen und somit die Tür zum friedlichen Verständnis geöffnet wird.

In diesem Zusammenhang werden Referate durch Fachpersonen gehalten, die die Kernpunkte der Kompetenzen im interkulturellen Zusammenleben darlegen.

Mitgliedschaft im Verein für interkulturelle Plattform e.V.

Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Akzeptanz der Satzung. Jede Person kann Mitglied werden. Dafür muss ein schriftlicher Antrag an den Vorstand gestellt werden.

Arten der Mitgliedschaft im Verein für interkulturelle Plattform e.V.

Fördermitgliedschaft / Ordentliche Mitgliedschaft / Ehrenmitgliedschaft

  • Fördermitglieder, Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder erhalten alle Leistungen des Vereins (Rundbrief, Ausflüge, Treffen etc.).
  • Jede Person kann Mitglied werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
  • Fördermitglied, Mitglied, Ehrenmitglied kann jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  • Der Austritt einer Mitgliedschaft ist nur zum Ende eines Kalendermonats möglich. Es erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
  • Die Fördermitglieder haben Sitz, jedoch keine Stimm-, Wahl- oder Antragrecht in der Mitgliederversammlung.
  • In der Mitgliederversammlung hat jedes volljährige Ordentliche und Ehrenmitglieder eine Stimm-, Wahl- oder Antragrecht.
  • Über dir Aufnahme ordentlicher Mitglieder entscheidet der Vorstand nach Erhalt dieses Antrags. Eine Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden. Der Antragsteller kann jedoch nach einer erfolgten Ablehnung Einspruch erheben. Der Einspruch ist innerhalb eines Monats ab Zugang des ablehnenden Bescheids schriftlich beim Vorstand einzureichen. Über den Einspruch wird in der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung entschieden.

 

  • Jedes ordentliche Mitglied ist verpflichtet seine von der Mitgliederversammlung festgelegten Beiträge rechtzeitig zu entrichten. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Fördermitglieder können über die Höhe und den Zeitpunkt ihrer Zahlung selbst entscheiden.

 

  • Bei Zahlungsunfähigkeit wird vom Gebrauch von Inkassofirmen und der Benachrichtigung der SchuFa